Kopfläuse
von KGS-Röhe (Kommentare: 0)
Liebe Eltern,
bei einem Kind unserer Schule sind Kopfläuse festgestellt worden.
Ich bitte Sie, in den folgenden Wochen den Haaren Ihres Kindes besondere Aufmerksamkeit zu schenken und dabei auf Läuse und evtl. vorhandene Nissen, die gerne mit Hautschuppen verwechselt werden, zu achten. Während sich Schuppen durch Schütteln der Haare leicht entfernen lassen, kleben die sandkorngroßen perlfarbenen Nissen fest am Haar und lassen sich nur sehr schwer mit den Fingern abziehen. Sie sind häufig am Haarboden im Schläfen- oder Nackenbereich zu finden. Bei der Suche nach Läusen oder Nissen sollten Sie die Haare sorgfältig Strähne um Strähne hochheben und absuchen.
Wird Kopflausbefall festgestellt, darf das Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn eine sachgerechte Behandlung mit einem zugelassenen Mittel durchgeführt wurde. Da trotz korrekter Behandlung einzelne Nissen überleben können, ist grundsätzlich eine zweite Behandlung nach 8 bis maximal 10 Tagen erforderlich. In dieser Zeit sind alle überlebenden Larven geschlüpft. Diese verlassen in den ersten 7 Tagen ihren Wirt nicht und werden erst nach etwa 10 Tagen geschlechtsreif.
Außerdem haben die Eltern gemäß §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz die Schule unverzüglich über den Befall ihres Kindes mit Kopfläusen zu informieren.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Was tun bei Kopfläusen?" des Gesundheitsamtes der Städteregion Aachen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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